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- Nein, diese Pflicht ist nach der tschechischen Rechtsregelung icht gegeben. Zwischen die Pflichten des zukünfligen Geschäftsführer gehört aber die Vorlage eines Strafregisterauszuges aus seinem Wohnsitzland und Unterzeichnung einer Erklärung mit dem Unterschriftsmuster.
- Mindeststammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 1,- Kč.
- Die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer nicht einbezahlten Stammeinlagen. Wenn sie die Stammeinlagen bereits bezahlt haben, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mehr. Dann haftet die GmbH dafür mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unberührt.
- Der Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein.
- Die Gesellschaft vertreten ein oder mehrere Geschäftsführer. Der Geschäftsführer kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person sein.
- Der Geschäftsfüher muss nicht als den Gesellschafter in der Gesellschaft eingeschaltet werden.